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ms:präsentationen Manfred Schohr Kleines Feld 5 37130 Klein Lengden Fon: 05508 923115 Fax: 05508 923116 info@ms-praesentationen.de www.ms-praesentationen.de USt.-Id.: DE 242375889 Finanzamt Göttingen Steuernummer: 20/141/13038 Die Firma "ms:präsentationen" widerspricht gemäß § 28 BDSG jeder kommerziellen und jeder sonstigen Verwendung, Weitergabe und anderweitigen Veröffentlichung der hier veröffentlichten Daten. Abgrenzung Diese Internet-Präsenz ist Teil des weltweiten Internets und mit fremden bzw. externen, sich jederzeit wandeln könnenden Internetseiten verknüpft, die somit auch nicht meinem Verantwortungsbereich unterliegen und für den genannten Verantwortlichen nicht gelten. Dass die verknüpften Internetseiten weder gegen Sitten noch Gesetze verstoßen, wurde bevor sie auf diese Internet-Präsenz aufgenommen wurden genau einmal geprüft. Solche Links (verknüpfte Internetseiten), die zu fremden Webprojekten führen, erkennen Sie daran: Es geht bei Links auf fremde Internetseiten ein neues Browserfenster auf. Urheberschutz und Nutzung Sie sind nicht berechtigt, Texte, Fotos, Bilder, Teile und/oder die komplette Internet-Präsenz sowie alle dazu gehörigen Materialien zu verändern und/oder weiterzugeben oder gar selbst zu veröffentlichen. Die Urheberrechte liegen beim jeweiligen Autor. Keine Haftung Die Inhalte dieser Internet-Präsenz wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Für die hier dargebotenen Informationen wird weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Internet-Präsenz oder deren Gebrauch entstehen. Schutzrechtsverletzung Falls Sie vermuten, dass von dieser Internet-Präsenz aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, so teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit Abhilfe geschafft werden kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Bedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen, soweit keine anderen Absprachen in schriftlicher Form getroffen sind. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur in Ausnahmefällen und bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden hiermit widersprochen. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. An unsere Angebote halten wir uns vier Wochen gebunden. Danach behalten wir uns Preisänderungen vor. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auftragsausführung zustande. Für Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder in deren Ermangelung unser Angebot maßgebend. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. 2. Gegenleistung a.) Die bei einem Angebot des Auftragsnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert erhalten bleiben. b.) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet, über deren Höhe der Auftragsnehmer informiert wird. c.) Speziell angeforderte Materialien, die nicht zur Verarbeitung kommen, jedoch auftragsbezogen bestellt wurden, werden berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden berechnet. Die Bestimmungen 7. gelten entsprechend. 3. Zahlung a.) Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Nachnahmeversand, Anzahlung oder Vorauszahlung verlangt werden. Bei Rechnungsbeträgen über Euro 5.000 kann der Auftragnehmer eine 30%ige Anzahlung vor Produktionsbeginn verlangen. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. 4. Zahlungsverzug a.) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragsnehmer Vorauszahlung und sonstige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragsnehmer auch zu, wenn der Auftragsgeber trotz verzugsbegründeter Mahnung keine Zahlung leistet. b.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. c.) Bei Zahlungsverzug erhält der Auftragsgeber eine 1. Zahlungserinnerung mit einer Frist von 5 Tagen. Ist nach dieser Frist kein Zahlungseingang zu verbuchen, so erhält der Auftragsgeber eine 2. Zahlungserinnerung (Mahnung) mit einer weiteren Frist von 5 Tagen und verpflichtet sich für die Kosten (Mahnspesen) sowie die angelaufenen Zinsen ab Fälligkeit aufzukommen. Nach fruchtlosem Verstreichen der letzten Frist wird die Angelegenheit ohne weitere Ankündigung an unsere Rechtsabteilung und/oder Inkassobüro weitergeleitet. 5. Lieferung a.) Einen etwaigen Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. b.) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragsnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. c.) Gerät der Auftragsnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Weitere Ansprüche durch Verzugsschaden hinlänglich einer Konventionalstrafe sind nur zulässig, wenn schriftlich vor Auftragsbeginn dieses in eigens hierfür abgeschlossenen Vertrag vereinbart wurde. d.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Das gleiche gilt, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und schriftlich anerkannt ist. e.) Der Auftraggeber darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er hat sich hier ausdrücklich das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Abnehmer vorzubehalten, bis dieser den Kaufpreis vollständig gezahlt ist. f.) Der Auftraggeber darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. 6. Beanstandungen a.) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenergebnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. b.) Beanstandungen sind nur schriftlich, innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragsnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer in schriftlicher Form eintrifft. c.) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unerlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung von Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. d.) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. e.) Für die Richtigkeit des Inhalts und die qualitative Beschaffenheit von Druckvorlagen, soweit diese vom Auftraggeber beschafft oder gestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. 7. Urheberrecht/ Rechtsvorschriften a.) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung freistellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin für sämtliche gegen uns anfallende Rechtsverfolgungskosten, in vollem Umfang aufzukommen und diese unverzüglich zu erstatten. 8. Impressum a.) Der Auftragsnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit a.) Erfüllungsort und ausschließlich Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozess, Streitigkeiten gemäß § 29 ZPO, oder das Mahnverfahren gemäß § 688 ZPO ist Göttingen. Göttingen ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde vor Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. ist. b.) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt. |
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